Der Energieausweis wird Pflicht
Bereits ab dem 1.7.2008 muss jeder, der eine Immobilie vermietet oder verkauft, der Gegenseite einen Energieausweis vorlegen. In dem steht drin, wie viel Energie die Wohnung oder das Haus verbraucht und wie effizient das jeweilige Objekt ist.
Mit diesem Ausweis, der fälschlicherweise auch als Energiepass bezeichnet wird, kann der Mieter oder Käufer schon vor oder während der Besichtigung einer Immobilie den Energiebedarf nachlesen. Sowohl für Käufer als auch Mieter wird der Energieverbrauch ein wichtiger Faktor vor Vertragsabschluss sein.
Neben den Angaben zu Verbrauch und Effizienz sind auch individuelle Empfehlungen zur Verbesserung des Wärmeschutzes aufgeführt. Der Ausweis ist für zehn Jahre gültig. Danach wird die Wohnung oder das Haus von einem Fachmann erneut unter die Lupe genommen.
Der Gesetzgeber hat in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), die zum 1.10.2007 in Kraft tritt, die Grundlage für den Energieausweis gelegt. Es gibt zwei Sorten: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Wann welcher benötigt wird, richtet sich nach dem Alter des Hauses oder auch der Anzahl der Wohneinheiten. Pflicht wird der Energieausweis zu unterschiedlichen Zeitpunkten:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesanzeiger Verlages.
- 01.01.2009 Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich
- 01.01.2009 Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich
- 01.07.2009 Energieausweise für Nichtwohngebäude erforderlich
Dateidownload
Energieausweis für Wohngebäude Musterausweis
(PDF-Datei, 841KB)
Flyer Gebäudeenergieausweis des ZDH
(PDF-Datei, 148KB)
Externer Link
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
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