Alles aus einer Hand - Regenerative Energien bei Elektro-Installateuren
Ausübungsberechtigung ermöglicht Handwerkern sogar ein zweites Standbein.
Wer den wirtschaftlichen Erfolg haben will, der geht mit der Zeit. Längst sind deshalb auch heute schon regenerative Energien bei Elektro-Installateuren ein Thema. Immer häufiger werden beispielsweise energiesparende Wärmepumpen durch den Elektro-Handwerker verkauft. Und der kann bei der Installation mittlerweile sogar die Aufgaben eines Sanitär-Experten wahrnehmen - wenn auch in einem begrenzen Rahmen.
Der Einbau einer Wärmepumpe wirft vielerorts immer noch eine Frage auf: Darf ein Elektro-Fachmann eigentlich beim Tausch des Heizkessels gegen eine Wärmepumpe auch den wasserseitigen Anschluss vornehmen? Und: Er darf es, ohne weitere Probleme. Laut Handwerksordnung (HwO, §5a) ist es zulässig, dass Elektro-Fachhandwerker Arbeiten im Sanitär- und Heizungsbereich ausführen dürfen. Allerdings ist von Arbeiten von "untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung im Rahmen eines größeren Elektro-Auftrags" die Rede. Eine eindeutige gesetzliche Regelung über die Höhe der Arbeiten im Fremdgewerk gibt es jedoch nicht.
In der Regel setzten die Handwerkskammern hier eine 20-Prozent-Regelung an. Das heißt: 20 Prozent der Auftragssumme dürfen in diesem Fall auf das Sanitär- und Heizungsgewerk fallen. Bei der Wärmepumpe handelt es sich um ein Elektrogerät, so dass wiederum die Kosten für den wasserseitigen Anschluss die 20-Prozent-Marke gewiss nicht überschreiten würden.
Schon allein durch die Tatsache, dass mittlerweile überwiegend Presstechnik für die Rohrverbindung eingesetzt wird, ist es dem Elektro-Fachhandwerker sehr leicht möglich, Wärmepumpen wasser- und heizungsseitig mit dem bestehenden Warmwasser- und Wärmeverteilungssystem zu verbinden. Der Bereich der Systemtechnik aus einer Hand gewinnt immer mehr an Bedeutung - und das moderne Elektro-Handwerk hat sich längst darauf eingestellt.
Elektromeister können aber auch die Qualität ihrer Arbeit verbessern und auf Nummer sicher gehen. Der Erwerb einer Ausübungsberechtigung für das Sanitär- und Heizungshandwerk (HwO, §7a) hilft weiter. Ein gerade Mal 240 Stunden umfassender Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung vermittelt in nur eineinhalb Monaten Kenntnisse, die denen eines Meisters im Neben-Gewerk gleichen. Nach Bestehen der Prüfung erhält der Elektromeister eine Eintragung in die Handwerksrolle. Er ist dann berechtigt, sämtliche Arbeiten im Sanitär- und Heizungsgewerk durchzuführen - auch unabhängig von Elektroaufträgen. Ein zweites berufliches Standbein ist geschaffen.
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